Dr. Heike Schiener vom Bildungsbüro und die Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham präsentieren den neuen Wegweiser. Foto: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/Dörte Gebhard.

Mainz/Bingen (sm)- Der neue Wegweiser für Eltern und Erziehungsberechtigte mit beeinträchtigten Kindern liegt druckfrisch bereit. Dieser wurde vom kommunalen Bildungsbüro der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erstellt und kann dort ab sofort kostenfrei bestellt werden.

„Die Broschüre enthält viele Adressen und hilfreiche Tipps, um Eltern die Suche nach Hilfs- und Unterstützungsangeboten für ihre Kinder zu erleichtern“, sagt die zuständige Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham. Konkret sind hier Einrichtungen aufgelistet, in denen Kinder mit einer Behinderung die bestmögliche Förderung erhalten und Eltern sowie Erziehungsberechtigte eine umfassende Beratung. Dabei wird über Landkreisgrenzen hinausgeblickt, denn es werden auch Einrichtungen und Selbsthilfegruppen in anderen Regionen angeführt.

Der Wegweiser ist auf Anregung engagierter Eltern entstanden und wurde vom Bildungsbüro umgesetzt. Hintergrund: Wenn ein Kind eine Behinderung hat oder von einer Beeinträchtigung betroffen ist, gilt es in der Regel, den gewohnten Alltag neu zu strukturieren und an die geänderte Lebenssituation anzupassen – oftmals keine einfache Aufgabe. Vor der Einschulung beziehungsweise dem Übergang in eine weiterführende Schule muss dann die Entscheidung für die inklusive Beschulung in einer Schwerpunktschule oder den Besuch einer Förderschule mit passendem Schwerpunkt getroffen werden. Dementsprechend können unterschiedliche Abschlüsse gemacht und auch verschiedene Berufe erlernt werden. „Gerade hier ist Beratung gefragt“, so Dr. Heike Schiener vom Bildungsbüro.

Bei Interesse kann die Broschüre (20 Seiten in DIN A4) beim Bildungsbüro bestellt werden. Per E-Mail: bildungsbuero@mainz-bingen.de oder per Telefon: 06132 787 3322. Sie steht zudem auf der Homepage der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de unter dem Suchbegriff „Kommunales Bildungsbüro“ und dann „Publikationen & Materialien“ zum Download bereit.

(Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)