Quelle: Freepik

Ingelheim (sm)- Aktuelle Zahlen zum lokalen Infektionsgeschehen und eine Auflistung aller wichtigen Ansprechpartner gibt es auf der Seite des Landkreises Mainz-Bingen (bitte klicken)

Die aktuell gültige Corona-Bekämpfungs-Verordnung, Hygienekonzepte und weitere Informationen gibt es auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz (bitte klicken)

Aktuelles zu Kindertagesstätten
Nähere Informationen zur aktuellen Situation in den städtischen Kitas gibt es in der Elterninformation rund um den Jahreswechsel von Bürgermeisterin Eveline Breyer, datierend vom 15. Dezember.

– Elterninformation zur aktuellen Situation vom 15. Dezember (PDF)

– Appell des Kita-Tages vom 15. Dezember 2020 (PDF)

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in diesem Rundbrief des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung an alle Eltern und Sorgeberechtigten (PDF).

Zugang zur Verwaltung nur mit Termin
Aufgrund der verschärften Pandemie-Situation auch in Ingelheim ist der Zugang zur Stadtverwaltung ab Mittwoch, 28. Oktober, nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dies betrifft alle Ämter und Abteilungen. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen dann bis auf Weiteres nicht möglich. Mit dieser Maßnahme wird den Handlungsempfehlungen des Warn- und Aktionsplanes RLP Rechnung getragen.

Nach wie vor werden alle Verwaltungsleistungen angeboten. Bürgerinnen und Bürger können die Mitarbeiter der Stadtverwaltung weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichen. Auf diesem Weg können auch Termine vereinbart werden. Termine für das Einwohnermeldeamt können per E-Mail an einwohnermeldeamt(at)ingelheim.de vereinbart werden.

Im Rathaus und in den Verwaltungsgebäuden wird um die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln gebeten: Abstandhalten, Handhygiene sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ebenso besteht ab 28. Oktober die Pflicht zur Hinterlassung der persönlichen Kontaktdaten.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November des Bundes („Überbrückungshilfe“)
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 (Überbrückungshilfe III) bietet neben der bis zum Jahresende verlängerten „Überbrückungshilfe II“ eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Anträge können ab sofort bis zur Antragsfrist am 31. Dezember 2020 gestellt werden. Details und Bedingungen der Hilfen sowie Informationen zur Antragstellung gibt es unter folgendem Link:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Corona-Hilfen für Solo-Selbständige der Kunst und Kultur
Antragsformular für Solo-Selbstständige der Kunst und Kultur

(Quelle: Stadtverwaltung Ingelheim)