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Mainz (jk)- Die Untersuchungen des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes zu der Feier zahlreicher Polizistinnen und Polizisten in der Mainzer Gaststätte „Heringsbrunnen“ am 18. Mai 2020 sind von Seiten des Rechts- und Ordnungsamtes abgeschlossen.

Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt hat in rund 50 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da die Teilnehmer gegen elementare Vorgaben der im Mai gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) verstoßen haben (MNS-Schutz, Nichteinhaltung der Kontaktbeschränkungs- und Abstandsregelungen etc.).

Die Höhe der beabsichtigten Bußgelder reicht dabei von schlichten Verwarngeldern wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht bis hin zu Strafen, die deutlich im dreistelligen Bereich angesiedelt sind.

Es wurden rund 50 persönliche Aussagen der Beschuldigten umfangreich gewürdigt. Zur Sachverhaltsaufklärung war es aufgrund der hohen Anzahl der Beteiligten erforderlich, alle Aussagen einzeln zu würdigen, bevor jedes singuläre Verfahren finalisiert und die Weiterreichung an die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises Mainz-Bingen erfolgen kann.

Wie bereits am 21.05.2020 durch RHEINHESSEN-NEWS berichtet haben sich am Abend des 18.05.2020 in einer Gaststätte in der Mainzer Altstadt bis zu 40 Personen getroffen, ein Großteil davon Polizeibeamte. Dabei sind weder Abstände eingehalten, noch Mund-Nase-Masken getragen worden. Auch sei die Gaststätte länger geöffnet gewesen, als bis zur derzeit erlaubten Grenze von 22.00 Uhr.

(Quelle: Stadt Mainz)