Symbolfoto Corona-Virus

Landkreis Alzey-Worms (jk) – Durch die aktuell geltenden Regeln zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus, geraten viele Bürger in wirtschaftliche Notlagen. „Während für Selbstständige und Firmen hierfür Mittel über Zuschüsse und Darlehen bereit gestellt wurden, hat der Gesetzgeber weitere Regelungen zum erleichterten Zugang von Sozialleistungen zur sozialen Sicherung während der Corona-Krise auf den Weg gebracht“, informiert die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Andrea Maurer.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Personenkreis der Erwerbsfähigen gehören, können Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter stellen. Alle, die erwerbsunfähig sind oder auch das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind im Leistungsbereich der Grundsicherungsleistungen des Sozialamtes. Dies betrifft z. B. ältere Solo-Selbständige oder Minijobber, die auch über die Altersgrenze hinaus tätig sind und deren Einnahmen jetzt weggebrochen sind.

So soll bei Neuanträgen für Grundsicherung nach SGB XII beim Sozialamt aufgrund der aktuellen Situation für einen Zeitraum von sechs Monaten Vermögen nicht bei den Leistungen angerechnet werden. Vorausgesetzt, es kann vermutet werden, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Ebenso sind für einen Zeitraum von sechs Monaten hinsichtlich der Kosten der Unterkunft die tatsächlichen und nicht nur die nach Schlüssigem Konzept des Sozialhilfeträgers angemessenen Kosten zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leistungsempfänger, bei denen die Kosten der Unterkunft bereits vor dem Zeitpunkt der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Betrag der angemessenen Kosten der Unterkunft gesenkt wurden. Weiterhin wurde geregelt, dass die Corona-Soforthilfen, die z. B. für Selbstständige zur Bewältigung der Krise gezahlt wurden, nicht auf die Sozialhilfeleistungen anzurechnen sind. Ebenso müssen alle Leistungsbezieher von Grundsicherungsleistungen, deren Bewilligungszeitraum im Zeitraum von 31. März bis 31. August endet, keinen neuen Antrag stellen.

Die Hilfe wird aufgrund der Angaben im letzten Antrag für eine Dauer von zwölf Monaten weiter gewährt. Das Sozialamt bittet derzeit von persönlichen Vorsprachen abzusehen. Die Mitarbeiter sind aber telefonisch erreichbar (wegen des momentanen Schichtbetriebs zu unterschiedlichen Zeiten). Die Telefonnummern sind auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt.

Wenn Originale zur Bearbeitung von Anträgen eingesandt werden, können diese kopiert und wieder zurückgeschickt werden. „Die Verwaltung ist bemüht, zeitnah die Anträge zu bearbeiten, was aktuell in Anbetracht der Fülle und der auch bei den Mitarbeitern vorgenommenen Maßnahmen durch Schichtbetrieb, herausfordernd ist“, informiert Andrea Maurer. Landrat Heiko Sippel begrüßt die neuen Regelungen zum erleichterten Zugang von Sozialleistungen: „Hier hat der Gesetzgeber gehandelt, um gerade Menschen, die unverschuldet durch die aktuelle Situation in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, zu helfen.“ (Quelle: Pressestelle KV Alzey-Worms)