MAINZ (red.) – Stadt schafft mit neuem Bewohnerparkgebiet „O9“ Entlastung für die Anwohner im Umfeld des Katholischen Klinikums.

Lange Zeit war der Bereich zwischen An der Goldgrube, Adelungstraße, Ebersheimer Weg und Martin-Luther-Straße eine der letzten Möglichkeiten, im direkten Umfeld des Katholischen Klinikums Mainz (KKM) einen freien Parkplatz im öffentlichen Straßenraum zu bekommen. Sehr zum Leidwesen zahlreicher Anlieger, die sich in den genannten Straßen einem gerade in jüngster Zeit steigenden Parkdruck Auswärtiger ausgesetzt sahen. Dies haben auch die umfangreichen Vor-Ort-Untersuchungen und Analysen des Verkehrsdezernates, zuletzt im Dezember 2018, bestätigt, auf deren Basis der Stadtrat im April 2019 die Einführung des Bewohnerparkgebietes „O9“ zum 3.Juni diesen Jahres beschlossen hat.

Damit kann in dem genannten Bereich künftig an allen Tagen der Woche im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr nur noch mit einem im Fahrzeug ausgelegten, gültigen Bewohnerparkausweis im öffentlichen Straßenraum geparkt werden. Für Besucherinnen und Besucher besteht die Möglichkeit, mittels Parkscheibe bis zu 1,5 Stunden auf den für das Bewohnerparken ausgeschilderten Stellplätzen ihr Fahrzeug abzustellen. Pendlern sowie Besuchern und Patienten des benachbarten Katholischen Klinikums stehen für längere Parkzeiten ausreichende Kapazitäten im unmittelbar angrenzenden Parkhaus auf dem Klinikgelände zur Verfügung.

„Mit der Einführung von O9 gelten im ahbereich des Katholischen Klinikums künftig die gleichen Regelungen, die sich zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner auch bereits im westlich angrenzenden Umfeld des KKM bei Einführung des dortigen Bewohnerparkgebietes O7 bewährt haben“, so die zuständige Verkehrsdezernentin, Katrin Eder. „Auch dort konnte erreicht werden, dass Langzeitparker fortan die Parkhäuser nutzten, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner wieder eine bessere Chance auf einen freien Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnungen bekamen.“

Die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt 60 €. Dieser gilt für 2 Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Mit dem Ausweis ist kein Anspruch auf einen festen Stellplatz im „O9“ verbunden. Beantragt werden kann er von Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Gebiet des „O9“ wohnen und ein auf sie zugelassenes oder ein nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug einer anderen Person nutzen.

Weitere Infos zur Beantragung des Bewohnerparkausweises sowie die Möglichkeit einer direkten online-Beantragung finden Bewohner unter www.mainz.de/bewohnerparken oder bei der zuständigen Ansprechpartnerin in der Straßenverkehrsbehörde, Frau Lauer-Goethe (Tel.: 0 61 31/ 12 – 36 57; jutta.lauer-goethe@stadt.mainz.de; Zitadelle Bau B, Erdgeschoss von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr). Anträge können zudem in der Ortsverwaltung Oberstadt (Gleiwitzer Straße) sowie im Bürgeramt in der Kaiserstraße gestellt werden.

Die Stadtverwaltung weist, nach hierzu bereits verteilten Hauswurfsendungen, einer gut besuchten Informationsveranstaltung für die Anlieger und schließlich auch Infozetteln an den parkenden Fahrzeugen im „O9“, vorsorglich erneut darauf hin, dass ab Juni die neuen Regelungen durch die städtischen Verkehrsüberwachungskräfte kontrolliert und Verstöße auch entsprechend geahndet werden müssen.