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NIERSTEIN (red) – Wie in den vergangenen Jahren auch, zu Beginn der Saison der Weinbergs-rundfahrten durch die Gemarkung von Nierstein, sind alle Anbieter von Weinbergsrundfahrten, egal ob aus Nierstein/Schwabsburg oder aus anderen Gemeinden angehalten, den geplanten Termin und Anzahl der einzusetzenden Rundfahrtswagen vor Beginn der Rundfahrten bei der Stadt Nierstein anzuzeigen.

Die dafür erhobene Gebühr kommt der Instandhaltung der Plätze und Wege in der Niersteiner Gemarkung zu Gute.

Auch wird die Stadt Nierstein in diesem Jahr wieder strengstens Kontrollen durchführen. Herr Friedel Schuch ist dafür von der Stadt Nierstein beauftragt.

Außerdem dürfen keine Rundfahrten über B9, B420 oder Kreisstraßen getätigt werden. Die Stadt Nierstein untersagt generell Rundfahrten, welche als Bring- und Holdienste zu jeglichen Veranstaltungen in Nierstein (Winzerfest, Roter Hang, usw.) genutzt werden, sowie die Abholung und das Absetzen der Gäste rund um das Bahnhofsgelände.

Allen Betrieben die Weinbergsrundfahrten anbieten wünschen der Bürgermeister und die Verwaltung der Stadt Nierstein eine erfolgreiche und unfallfreie Saison.