Bildunterschrift: Petra Pfannkuchen und ihr Team im Kreisjugendamt stehen Kindern und Jugendlichen in schwierigen Situationen mit Rat und Tat zur Seite. Foto: Kreisverwaltung Alzey-Worms/Anuschka Weisener

ALZEY-WORMS (bs/az-wo) – Alleinerziehende stehen oft vor besonderen Herausforderungen, sowohl finanziell als auch organisatorisch. Das Kreisjugendamt Alzey-Worms bietet in solchen Situationen gezielte Unterstützung an. Eine wichtige Hilfe ist die sogenannte Beistandschaft, die vom alleinerziehenden Elternteil beantragt werden kann. Mit einer Beistandschaft können etwa die Vaterschaft festgestellt oder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Hierfür genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Dieses Angebot ist kostenlos. Auch der Unterhaltsvorschuss stellt eine wertvolle Unterstützung dar. Diese staatliche Leistung wird Alleinerziehenden mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr gewährt, wenn der andere Elternteil keinen, nicht regelmäßig oder in nicht ausreichendem Maß Unterhalt zahlt.

Petra Pfannkuchen arbeitet seit 23 Jahren im Referat Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften. Sie begleitet Familien in oftmals sehr sensiblen Lebenslagen. „Ich habe hier schon alles erlebt“, erzählt sie. So komme es vor, dass sehr junge Mütter gemeinsam mit ihren eigenen Müttern ins Jugendamt kommen, um die Vaterschaft zu klären. „In solchen Situationen brauchen wir viel Empathie und Fingerspitzengefühl. Eine Wertung hat hier keinen Platz. Wir hören zu und nehmen die Angaben stillschweigend zur Kenntnis.“ Die Mitarbeitenden agieren in gewisser Weise wie Anwälte, denn sie vertreten die Interessen der Kinder auch vor Gericht. Acht Mitarbeitende, darunter auch ein Sozialarbeiter, kümmern sich um die Belange der Familien.

Die Hauptaufgabe der Beistandschaften ist die Sicherstellung des Unterhalts. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und beträgt derzeit bis zum sechsten Lebensjahr rund 354,50 Euro, bis zum zwölften Lebensjahr 426,50 Euro und für Jugendliche bis 18 Jahren 521,50 Euro. Bei unzureichendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen spricht man von Mangelfällen. Dann kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. „Gerade in emotional belastenden Situationen wie Streitigkeiten zwischen Eltern oder bei Fällen häuslicher Gewalt ist es notwendig, dass wir unsere Gefühle bewusst ausblenden, um konsequent die Interessen der Kinder zu vertreten“, erzählt Pfannkuchen. Auch junge Volljährige haben Anspruch auf Beratung, wenn Unterhaltsfragen noch relevant sind. Die Unterhaltssummen werden alle zwei Jahre überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die Kinder angemessen versorgt werden.

Eng verbunden mit den Beistandschaften ist der Unterhaltsvorschusses, für den neben Margot Heßdörfer noch sieben weitere Kolleginnen und Kollegen zuständig sind. „Schwierig ist es dann, wenn die Mutter nicht weiß, wer der Vater ist oder wenn die Betreuungssituation unklar ist“, erklärt sie. „Oft fungieren wir als Puffer zwischen strittigen Eltern.“ Die Leistungsgewährung und der Rückgriff auf eine Unterhaltspflicht erfordern eine sorgfältige Prüfung aller Ansprüche. „Das Klientel reicht von gut informierten Eltern bis zu jenen, die nur begrenzt kooperieren. Früher waren es fünf Prozent komplizierte Fälle, heute sind es fünf Prozent einfache Fälle.“

Die Arbeit im Referat Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften ist vielseitig und herausfordernd. Neue Mitarbeiter benötigen bis zu zwei Jahre, um sich einzuarbeiten. „Zwar sind die Fallzahlen nicht signifikant gestiegen, doch die einzelnen Vorgänge sind heutzutage komplexer als noch vor einigen Jahren“, betont Petra Pfannkuchen. Aktuell betreut eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Durchschnitt rund 250 Fälle. Viele davon sind mit Auslandsbezug verbunden, außerdem haben wirtschaftliche Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren zu einer Zunahme von Mangelfällen geführt. Auch die Anspruchshaltung vieler Familien habe sich verändert. „Die Menschen informieren sich im Internet, haben dadurch aber oft nur Halbwissen. Nicht selten legen sie Widerspruch gegen bestimmte Berechnungen ein“, berichtet Pfannkuchen.

Neben der Unterhaltsrealisierung gehört die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen zu den Kernaufgaben. „Das ist unser tägliches Geschäft“, sagt Pfannkuchen. „Der ideale Mitarbeiter bei uns bringt sowohl ein gutes Verständnis für Gesetze und Rechtsprechung mit als auch ein ausgeprägtes soziales Gespür“, so Pfannkuchen. Dank der guten Teamarbeit ist das Referat in der Lage die Familien zuverlässig zu unterstützen und die Rechte und Bedürfnisse der Kinder konsequent zu berücksichtigen. (Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms)