MAINZ (jk)- Der Herbst hat auch in Mainz den Sommer abgelöst. Die Stadtreinigung hat bereits mit der Laubbeseitigung auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Bürgersteigen begonnen. Jedes Jahr kommen so in Mainz etwa 700 bis 800 Tonnen Herbstlaub zusammen. Zusätzlich sind Anwohner und Grundstückseigentümer, bei denen nicht gebührenpflichtig durch die Stadtreinigung gereinigt wird, dazu verpflichtet, Gehwege und Straßen verkehrssicher zu halten. Sonst könnten auf Laub ausrutschende Personen Schadensersatzansprüche erheben.
Entscheidend ist für die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht, wo das Laub liegt. Entlang des anliegenden Grundstücks müssen alle Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, gereinigt werden. Diese Fläche reicht bis zur Mitte der Straße, inklusive aller Geh- und Radwege sowie Parkbuchten und Haltestellen. Der Reinigungspflicht ist regelmäßig nachzukommen – mindestens einmal wöchentlich vor Sonn- und Feiertagen. Witterungsbedingt kann, je nach Laubfall, auch eine häufigere Reinigung erforderlich sein, um die Sicherheit auf Geh- und Fahrwegen zu gewährleisten.
Wenn die Biotonne am Haus nicht ausreicht, können Bürger das kostenlose Angebot der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW) nutzen. Laub und Grünabfall können bei den Mainzer Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren abgegeben werden. Die Wertstoffhöfe nehmen von Privathaushalten bis zu 2 m³ Grünabfall kostenfrei an, die Entsorgungszentren sogar bis zu 600 kg pro Tag. Alternativ können kommunale Grünabfallsäcke verwendet werden. Die widerstandsfähigen Papiersäcke fassen 70 Liter, kosten 2,00 Euro pro Stück und sind an verschiedenen Verkaufsstellen – unter anderem im Mainzer Umweltladen – erhältlich. Sie werden bei der nächsten Leerung gemeinsam mit der Biotonne von der KAW abgeholt. Verkaufsstellen sind online unter mz.kaw-mainz-bingen.de oder telefonisch unter 12 34 56 abrufbar.
Die Laubsammlung lohnt sich: Die gesammelte Biomasse wird zur Energiegewinnung und zur Herstellung von wertvollem Kompost genutzt.