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MAINZ (bs/mz) – Erfolgreiche Informationskampagne aus 2024 wurde fortgesetzt  

(rap) Eine Informationskampagne sensibilisierte im vergangenen Dezember die Anliegenden des Tierheims Mainz und der Anlagen des Zoos Mainz (Wildpark Gonsenheim und die Gehege im Stadtpark) für das Thema Tierschutz an Silvester und forderte zu mehr Rücksichtnahme auf. 
Während viele Menschen das Feuerwerk zum Jahreswechsel als Ritual zelebrieren, leiden zugleich viele Tiere. Sie erschrecken sich durch den ohrenbetäubenden Lärm, die grellen Blitze und die unbekannten Gerüche häufig so sehr, dass sie bleibende Schäden zurückbehalten und an den Folgen sterben können.
Die gelungene Kampagne 2024 brachte den gewünschten Effekt: Die Mainzer: innen nahmen Rücksicht und die Silvesternacht verlief rund um das Tierheim, den Wildpark und den Stadtpark merklich ruhiger und für die Tiere entspannter. 

„Auf Plakaten, Bannern, in der Pressearbeit sowie mittels Infoflyern, auf unserer Website und intensiv auch über Social Media haben wir deutlich gemacht, dass die Tiere unseren Schutz benötigen und dass in den Arealen rund um das Tierheim, den Wildpark und den Stadtpark bitte nicht geböllert werden soll. Unsere Botschaft kam an, davon hatte ich mich in der zurückliegenden Silvesternacht selbst überzeugen können“, so Oberbürgermeister Nino Haase. „Aufgrund der leider unveränderten Gesetzeslage setzen wir die Kampagne aus 2024 genauso fort und appellieren erneut an die Mainzer:innen und Gäste: Bitte nehmt Rücksicht!“ 

Die gemeinsam entwickelte Kampagne der Landeshauptstadt Mainz mit dem Tierschutzverein Mainz und Umgebung e.V. sowie dem Förderverein Wildpark Mainz-Gonsenheim e.V. wird daher auch in diesem Jahr sensibilisieren: Das Helle Großsilber Kaninchen Karla, Ziegenbock „Der kleine Mann“ und Papagei Rico stehen stellvertretend für die Tiere des Wildparks Gonsenheim und der Anlagen im Stadtpark. Hund Grigore und Taube Hedwig sind Bewohnerinnen und Bewohner des Tierheims in der Zwerchallee. 

Kater Toulouse – er konnte inzwischen erfolgreich vermittelt werden – freut sich aber auch als Hauskater über Rücksichtnahme und bittet zusammen mit den anderen Tieren: Hier nicht böllern! Auch die Tiere in freier Wildbahn wünschen sich eine ruhige Silvesternacht: Damit zum Beispiel Igel nicht ihren Winterschlaf unterbrechen müssen und Vögel nicht durch Feuerwerkskörper getroffen werden, sollte auf das Böllern in ihren unmittelbaren Lebensräumen oder deren Nachbarschaft verzichtet werden.

Aktuell werden bereits erneut Plakate und Flyer verteilt und die Banner gehängt. Kurz vor Weihnachten werden dann auch die Plakate an den Litfaßsäulen aktuell auf das Thema hinweisen. Am Jahresende wird zudem der LED GIANT MAINZ am Alicenplatz mit den Motiven bespielt werden.

„Gemeinsam für einen friedlichen Jahreswechsel – auch für die Tiere. Ein herzliches Dankeschön an alle Mainzerinnen und Mainzer, die im letzten Jahr so viel Rücksicht gezeigt haben. Wenn auch in diesem Jahr rund um unser Tierheim erneut auf Böller verzichtet wird, können sich Zwei- und Vierbeiner gleichermaßen über einen entspannten Rutsch ins Neue Jahr freuen“, betont Denise Kämpfner aus dem Vorstand des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e.V. 

Hintergrund: Gesetzeslage
Die Rechtslage lässt die Anordnung eines Feuerwerksverbotes (Sprengstoffgesetzes und 1. Verordnung zum Sprengstoffrecht) aus Gründen des Tierschutzes nicht zu, es ist der Landeshauptstadt Mainz daher weiterhin nicht möglich, für relevante Bereiche ein Feuerwerksverbot zu erlassen.

„Die aktuelle Gesetzeslage lässt ein generelles Verbot in diesen Arealen leider weiterhin nicht zu. Wir sind uns aber alle einig darin, dass bei dieser Thematik Handlungsbedarf besteht“, so Ordnungsdezernentin Manuela Matz. „Daher bitten wir auch in diesem Jahr darum, im Umfeld des Tierheims, des Wild- und Stadtparks auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten, um die dortigen Tiere nicht unnötig mit Lärm zu belasten.“

Hinweis: Zeiten einhalten – ansonsten Ordnungswidrigkeit
Grundsätzlich wird nochmal darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ausschließlich am 31.12.2025 und 01.01.2026 erlaubt ist, selbst wenn das Feuerwerk schon vorher im Handel erworben werden kann.

Werden außerhalb dieser beiden Tage Feuerwerkskörper gezündet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. 

www.mainz.de/tierschutz-silvester

(Quelle: Stadtverwaltung Mainz)