Symbolfoto RHN

MAINZ (jk)- Normalerweise werden Einsätze der Polizei nicht in Rechnung gestellt. Auftrag der Polizei ist die Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung und niemand der Hilfe benötigt soll sich Gedanken um mögliche Kosten machen müssen.

Dem gegenüber stehen aber Einsätze, die mutwillig ausgelöst werden, so wie z.B. am gestrigen Abend gegen 19:40 am Mainzer Winterhafen, als zwei Männer dort unbedingt schwimmen wollten. Laut Zeugen war ihr Ziel, aus dem Winterhafen heraus in den Rhein zu schwimmen, der gerade an der Einmündung natürlich eine gefährliche Fließgeschwindigkeit haben kann.

Rechtzeitig trafen jedoch Streifenbesatzungen ein, die das Vorhaben der beiden 23 Jahre alten Männer unterbinden wollten und diese noch am Uferbereich, aber bereits im Wasser antrafen. Sofort fiel den Polizisten die erhebliche Alkoholisierung auf, die bei beiden bereits deutliche motorische Einschränkungen auslöste. Da beide nicht Willens oder möglicherweise auch nicht mehr in der Lage waren, aus dem Wasser zu kommen, wollten die Polzisten beide herausziehen. Die mangelnde Mitwirkung, der Alkoholeinfluss, sowie die nasse, hohe Körpermasse führten jedoch dazu, dass beide immer wieder ins Wasser fielen. Nur unter maximaler Kraftanstrengung gelang es, die beiden herauszuziehen.

Als sie letztendlich im Trockenen waren, wurden sie aufgefordert, ihren Platz auf der Liegewiese von ihrem Müll zu befreien und den Platz zu verlassen. Dies belustigte sie jedoch ebenso, wie die vorherige Aktion und wurde unnötigerweise in die Länge gezogen. Letztendlich wurde noch eine Personalienfeststellung auf der Dienststelle mangels Ausweisdokumenten notwendig.

Die Kosten dieses Einsatzes werden beiden Personen in Rechnung gestellt. Die Höhe errechnet sich aus einer Stundenpauschale in Höhe von ca. 70,- EUR je Einsatzkraft.

Quelle: Polizei Mainz