Symbolfoto Mainz (Copyright: Landeshauptstadt Mainz)

Mainz (jk) – Im Zuge der Corona-Pandemie wurden im März alle städtischen Verwaltungsgebäude bis einschließlich 6. Mai 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen. Ab    7. Mai 2020 öffnen die städtischen Ämter schrittweise für den Publikumsverkehr. Welche Bereiche der Stadtverwaltung wann öffnen, erfahren Sie nachfolgend.

Für Besucherinnen und Besucher der städtischen Ämter gelten folgende Regeln:

  1. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern, per E-Mail oder über die Behörden-Hotline 115. Ausnahme: In den Ortsverwaltungen können keine Vorsprachen vereinbart werden.
  2. Es wird darum gebeten, möglichst alleine zu Terminen zu kommen.
  3. In Anlehnung an die Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, bei den Terminen in städtischen Ämtern eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und vor Betreten der Gebäude aufzuziehen. Darüber hinaus sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

Bereits seit dem 7. Mai 2020 haben folgende Bereiche für den Publikumsverkehr geöffnet:

  1. Hauptamt
  2. Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentwicklung
  3. Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
    (Die Zahl der Anwesenden bei Eheschließungen wird auf sechs Personen inklusive den Eheschließenden angehoben)
  4. Wirtschaftsbetrieb Mainz (Friedhofsverwaltung, sowie die Abteilung Kaufmännisches Rechnungswesen, die unter anderem für Schmutzwasser- und Niederschlags-wasserbescheide zuständig ist)
  5. Peter-Cornelius-Konservatorium (nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Einzelunterricht)

Gegebenenfalls abweichende Öffnungszeiten und Sonderregelungen für einzelne Abteilungen und Sachgebiete finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Ämter.
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat nicht wie gewohnt geöffnet.

Seit dem 8. Mai gilt:

  1. In dringenden Angelegenheiten kann im Zentralen Bürgerservice über die Telefonnummer 06131 12-3530 oder über die Behörden-Hotline 115 telefonisch ein Termin vereinbart werden.
  2. Zudem können ab sofort für folgende zwei Anliegen auch online Termine vereinbart werden:
  3. Abholung von Pass- und Ausweisdokumenten (Dies betrifft jedoch nur die Dokumente, welche in diesen Verwaltungsstellen beantragt wurden: Zentraler Bürgerservice, Ortsverwaltung Altstadt, Ortsverwaltung Hartenberg-Münchfeld, Ortsverwaltung Neustadt, Ortsverwaltung Oberstadt. Alle anderen werden zugesendet.)
  4. Adressänderung von Ausweisdokumenten nach bereits schriftlich oder per E-Mail erfolgter An-/Ummeldung

Ab dem 11. Mai 2020 öffnen folgende Bereiche für den Publikumsverkehr:

  1. Verkehrsüberwachungsamt (inkl. Bußgeldstelle, Zulassungsbehörde)
  2. Amt für soziale Leistungen (zunächst folgende Bereiche: Allgemeine Sozialhilfen, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asyl, Besondere Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Elterngeld)
  3. Mainzer Umweltladen(gekürzte Öffnungszeiten)
  4. Amt für Wirtschaft und Liegenschaften
  5. Stadtplanungsamt

Gegebenenfalls abweichende Öffnungszeiten und Sonderregelungen für einzelne Abteilungen und Sachgebiete finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Ämter.

Ab dem 13. Mai 2020 öffnen folgende Bereiche für den Publikumsverkehr:

  1. Stadtarchiv Mainz (spezielle Auflagen bei Besuch)

Gegebenenfalls abweichende Öffnungszeiten und Sonderregelungen für einzelne Abteilungen und Sachgebiete finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Ämter.

Ab dem 18. Mai 2020 öffnen folgende Bereiche für den Publikumsverkehr:

  1. Wissenschaftliche Stadtbibliothek (spezielle Auflagen bei Besuch)
  2. Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers: erst ab 19. Mai, da montags generell geschlossen (spezielle Auflagen bei Besuch)

Gegebenenfalls abweichende Öffnungszeiten und Sonderregelungen für einzelne Abteilungen und Sachgebiete finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Ämter.
Städtisches Bürgertelefon, Corona-Hotlines und Corona-Informationen, Kontakt zu den Fachämtern

(Quelle: Stadt Mainz)