Symbolfoto Flugzeug (RHN)

VG NIEDER-OLM (red) – Auf Bundesebene steht nach zehn Jahren die Überprüfung des Fluglärmschutzgesetzes an. Ziel der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist es, weitreichendere Schutzmaßnahmen gesetzlich festlegen zu lassen, als dies bislang der Fall war. Um diese Haltung zu bekräftigen, hat der Hauptausschuss in der letzten Sitzung beschlossen, sich den Einschätzungen und Forderungen der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zum Entwurf eines Berichtes der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes anzuschließen.

Die ADF hat sich Ende Mai in einer Stellungnahme umfänglich und kompetent zum Bedarf an gesetzlichen Anpassungen beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm positioniert. Darin sind viele sinnvolle Maßnahmen enthalten, die für eine deutliche Verringerung des Fluglärms sorgen können und die Gesundheit der geplagten Anwohnerinnen und Anwohner schützen“, so Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm.

Es ist wichtig, dass die von der ADF erarbeiteten Punkte in das neue Fluglärmschutzgesetz einfließen, denn bislang ist der Entwurf zu stark von der Luftverkehrslobby beeinflusst und berücksichtigt nicht ausreichend die Interessen der vom Fluglärm Betroffenen“, sagt der Erste Beigeordnete Erwin Malkmus.

Zu den geforderten Maßnahmen, die gesetzlich verankert werden sollen, gehören verbindliche Regelungen des aktiven Schallschutzes. Unter anderem soll es nach Willen der ADF eine Verbesserung des gesetzlichen Schutzniveaus in der gesetzlichen Nacht geben. Auch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm setzt sich dafür ein, dass das Nachtflugverbot auf die gesetzliche Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr ausgeweitet wird und Verstöße hiergegen stärker geahndet werden. Gerade in diesem Jahr ist es massiv zu unnötigen Nachtflügen gekommen, die u.a. durch den Billigflieger Ryanair, der mit vergünstigten Entgelten nach Frankfurt gelockt wurde, verursacht wurden. (Quelle: VG Nieder-Olm)