{"id":8096,"date":"2020-10-12T16:43:02","date_gmt":"2020-10-12T14:43:02","guid":{"rendered":"https:\/\/rheinhessen-news.de\/news\/?p=8096"},"modified":"2020-10-12T16:43:08","modified_gmt":"2020-10-12T14:43:08","slug":"landeshauptstadt-mainz-erreicht-gefahrenstufe-rot-verschaerfte-massnahmen-ab-dienstag-13-10-20","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rheinhessen-news.de\/news\/2020\/10\/12\/landeshauptstadt-mainz-erreicht-gefahrenstufe-rot-verschaerfte-massnahmen-ab-dienstag-13-10-20\/","title":{"rendered":"Landeshauptstadt Mainz erreicht \u201eGefahrenstufe Rot\u201c\/ Versch\u00e4rfte Ma\u00dfnahmen ab Dienstag 13.10.20"},"content":{"rendered":"<div class=\"rhein-vor-dem-inhalt\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;text-align: center;\" id=\"rhein-2293162163\" data-cfpa=\"16996\" data-cfpw=\"16996\"><div class=\"rhein-adlabel\">Werbung<\/div><a href=\"https:\/\/a.check24.net\/misc\/click.php?pid=302210&aid=341&cat=14\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/a.check24.net\/misc\/view.php?pid=302210&aid=341&cat=14\" width=\"1200\" height=\"300\" style=\"max-width: 100%; height: auto;\" ><\/a><\/div><script type=\"text\/javascript\">;new advadsCfpAd( 16996 );<\/script>\n<p>Mainz (jk) &#8211; In den letzten drei Tagen lag der 7-Tage-Inzidenzwert \u2013 mithin die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche &#8211; in der Landeshauptstadt Mainz bei \u00fcber 50, heute sogar bei 64. Der Verwaltungsstab tagte heute erneut unter der Leitung von Oberb\u00fcrgermeister Michael Ebling und unter Beteiligung des Gesundheitsamtes. Hierbei wurden erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung gegen Coronavirus-Infektionen beschlossen, die die aktuellen Regelungen der Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) erg\u00e4nzen.<br><br>Die Corona-Warn-Ampel f\u00fcr Mainz hat damit die \u201eGefahrenstufe Rot\u201c erreicht. Der Corona Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz empfiehlt, dass diese Stufe dann erreicht wird, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 F\u00e4llen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an mehr als 5 Tagen \u00fcberschritten wird. Da davon auszugehen ist, dass die Fallzahlen in den n\u00e4chsten Tagen weiterhin hoch bleiben werden, hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz am heutigen Tage entschieden, die Stufe Rot auszurufen, um auf diesem Wege zielgenau und fr\u00fchzeitig auf die aktuellen Erfordernisse zu reagieren. Auch die allgemeine Lage in Deutschland zeigt, dass die Infektionszahlen allerorts kontinuierlich und schnell steigen.<br><br>Oberb\u00fcrgermeister Michael Ebling: \u201eDie allgemeine Infektionslage ist in der gesamten Republik, im Rhein-Main-Gebiet als auch in Rheinhessen und Mainz zunehmend angespannt. Diese Entwicklung d\u00fcrfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen\u201a die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In den vergangenen Wochen haben sich insbesondere private Zusammenk\u00fcnfte und Feiern als jene \u00a0Plattform erweisen, die dazu f\u00fchren, dass die Anzahl der Coronavirus-Infektionen wieder sp\u00fcrbar ansteigt. Ein Trend, der in den letzten Tagen nochmals massiv an Fahrt gewonnen hat.<br><br>Die Situation muss daher als sehr ernst bezeichnet werden. Wir m\u00fcssen der dynamischen Infektionslage mit zielgerichteten, deutlich versch\u00e4rften Ma\u00dfnahmen entgegenwirken, die ab heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft treten werden. Dies betrifft sowohl Veranstaltungen mit einem gr\u00f6\u00dferen Personenkreis, die Beschr\u00e4nkung des Ausschanks alkoholhaltiger Getr\u00e4nke, die Einf\u00fchrung einer \u00a0Sperrstunde und den beschr\u00e4nkten Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum. Es wird zugleich Auswirkungen auf sportliche Bet\u00e4tigungen geben, auch der Besuch im Gottesdienst oder der Theaterbesuch wird am Platz nur noch mit Maske erfolgen k\u00f6nnen.<br>Uns allen ist bewusst, dass sich sehr viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger w\u00e4hrend der Corona-Pandemie \u00fcberaus verantwortungsbewusst verhalten haben und diese versch\u00e4rften Schutzauflagen nun erneut mittragen m\u00fcssen. Dennoch gilt die Maxime, dass wir mit einem B\u00fcndel an Ma\u00dfnahmen auf die aktuelle Infektionslage reagieren m\u00fcssen, damit sich die Gesamtlage nicht weiter versch\u00e4rft. Die Ma\u00dfnahmen gelten zum Schutz aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger &#8211; und fordern von uns allen erneut schmerzliche Zugest\u00e4ndnisse. Ich appelliere deshalb an jede und jeden Einzelnen: Beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln und vermeiden Sie gro\u00dfe Zusammenk\u00fcnfte. Denn nur so sch\u00fctzen wir uns selbst, unsere n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen und Familien sowie die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gef\u00e4hrdet sind, vor einer Ansteckung. Mehr denn je zuvor ist jede B\u00fcrgerin und jeder B\u00fcrgerin zu verantwortungsvollem Handeln aufgerufen. Nur wenn wir uns alle an die Hygienevorgaben halten, k\u00f6nnen wir einen zweiten Lockdown wie im Fr\u00fchjahr verhindern und das Infektionsgeschehen reduzieren. Das sollte unser aller Ziel sein.\u201cMit dem Erreichen der \u201eGefahrenstufe Rot\u201c wurden f\u00fcr das Stadtgebiet Mainz folgende Ma\u00dfnahmen beschlossen, die ab Dienstag, 13. Oktober 2020, 00.00 Uhr in Kraft treten:<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Veranstaltungen im Freien (ohne fest zugeordnete Sitzpl\u00e4tze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 500 Personen nur noch mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen zul\u00e4ssig.<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Veranstaltungen in geschlossenen R\u00e4umen (ohne fest zugeordnete Sitzpl\u00e4tze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 75 Personen nur noch mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen zul\u00e4ssig.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 25 Personen nur noch mit bis zu 20 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten\/zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten oder Fl\u00e4chen zul\u00e4ssig.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Gastst\u00e4tten, zum Beispiel Restaurants, Kneipen, Strau\u00dfwirtschaften, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscaf\u00e9s, ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr alkoholhaltige Getr\u00e4nke auszuschenken oder zum Au\u00dferhaus-Verzehr abzugeben.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Gleiches gilt f\u00fcr Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgesch\u00e4fte und Superm\u00e4rkte. Auch diesen ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr alkoholhaltige Getr\u00e4nke zu verkaufen und abzugeben.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Gastronomische Betriebe d\u00fcrfen keine Buffets anbieten.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Die \u00d6ffnungszeiten der gastronomische Einrichtungen werden an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 06.00 bis 23.00 Uhr begrenzt. Der Verzehr von Speisen oder Getr\u00e4nken erfolgt ausschlie\u00dflich an Tischen. Bar- und Thekenbereich k\u00f6nnen f\u00fcr den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getr\u00e4nken ge\u00f6ffnet werden; f\u00fcr den Verbleib von G\u00e4sten sind diese Bereiche jedoch geschlossen. Eine freie Platzwahl durch die G\u00e4ste ist nicht zul\u00e4ssig. An einem Tisch d\u00fcrfen h\u00f6chsten f\u00fcnf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angeh\u00f6rigen zweier Hausst\u00e4nde sitzen.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum darf nur mit maximal 5 Personen oder zwei Hausst\u00e4nden erfolgen.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Sport im Freien ist mit maximal 20 Personen in festen Kleingruppen erlaubt. Kontaktsport sowie Wettkampfsimulationen sind nicht zul\u00e4ssig &#8211; Zuschauer ebenfalls nicht (Ausnahme Profisport). Duschen und nicht r\u00e4umlich getrennte Umkleiden d\u00fcrfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Sportliche Bet\u00e4tigungen im Innenbereich sind nur noch mit max. 5 Personen in festen Kleingruppen erlaubt, kein Kontaktsport, keine Wettkampfsimulation, keine Zuschauer (Ausnahme Profisport). Duschen und nicht r\u00e4umlich getrennte Umkleiden d\u00fcrfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0F\u00fcr Fitnessstudios gilt: Gruppenkurse mit maximal 5 Personen sind zugelassen bei getrennten Duschen und Umkleiden. Tanzsport: Gruppenkurse maximal mit 6 Personen, getrennte Duschen und Umkleiden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Bei der Nutzung von Hallenb\u00e4dern gilt die Personenbegrenzung mit der Ma\u00dfgabe, dass die Zahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt wird. Es gilt f\u00fcr die Betreiber von Hallenb\u00e4dern zur Gew\u00e4hrleistung der Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebots, den Badebetrieb so zu organisieren, dass f\u00fcr Badeg\u00e4ste feste Zeitr\u00e4ume (Zeitslots) zur Verf\u00fcgung stehen. Duschen und nicht r\u00e4umlich getrennte Umkleiden d\u00fcrfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Wellnessangebote \/ Saunabetrieb: \u00a0Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen ist auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcaf\u00e9s und \u00e4hnlichen Einrichtungen: Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen wird auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt. Die \u00d6ffnungszeiten werden auf den Zeitraum von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr beschr\u00e4nkt.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bordelle und Prostitutionsbetriebe bleiben grunds\u00e4tzlich geschlossen. Die Durchf\u00fchrung von jeglicher Form des Prostitutionsgewerbes wird wieder untersagt.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bei dem Besuch von Kirchen und Gottesdiensten von Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder deren Versammlungen gilt die Maskenpflicht auch am Platz.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 In \u00f6ffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen, insbesondere Kinos, Theater, Konzerth\u00e4user, Kleinkunstb\u00fchnen und \u00e4hnlichen Einrichtungen gilt ebenfalls die Maskenpflicht am Platz.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Auch in der \u00f6ffentlichen Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0In \u00f6ffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen der Museen, Ausstellungen, Galerien und \u00e4hnlichen Einrichtungen sowie Gedenkst\u00e4tten und \u00e4hnlichen Einrichtungen wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Die Durchf\u00fchrung von Floh- und Tr\u00f6delm\u00e4rkten, Spezialm\u00e4rkten und \u00e4hnlichen M\u00e4rkten, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind untersagt.<br>Dies gilt nicht f\u00fcr Wochenm\u00e4rkte.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Die Durchf\u00fchrung von Messen und \u00e4hnlichen Einrichtungen ist untersagt.<br><br><br>Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, in Abstimmung mit der Task-Force des Landes RLP und dem \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt, erl\u00e4sst die Landeshauptstadt Mainz daher f\u00fcr die genannten Ma\u00dfnahmen eine entsprechende Allgemeinverf\u00fcgung, die noch am heutigen Tag, also am Montag, 12. Oktober 2020 ver\u00f6ffentlicht wird und damit ab Dienstag, 13. Oktober 2020 um \u00a00.00 Uhr G\u00fcltigkeit entfaltet.<br><br>Die Ma\u00dfnahmen wurden mit der Corona-Task Force, die auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz den st\u00e4dtischen Verwaltungsstab ber\u00e4t und Empfehlungen ausspricht, abgestimmt und fand deren ausdr\u00fcckliche Zustimmung. Die Task Force setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Mainz, des zust\u00e4ndigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des St\u00e4dtetags Rheinland-Pfalz, der Polizei und tagt unter der Leitung des Pr\u00e4sidenten des Landesamtes f\u00fcr Soziales, Jugend und Versorgung.<br><br>Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Ma\u00dfnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abst\u00e4nden zusammentreten. Seit M\u00e4rz dieses Jahres tagt der Stab regelm\u00e4\u00dfig und trifft sich ein bis dreimal die Woche.Mit dem Erreichen der \u201eGefahrenstufe Rot\u201c wurden f\u00fcr das Stadtgebiet Mainz folgende Ma\u00dfnahmen beschlossen, die ab Dienstag, 13. Oktober 2020, 00.00 Uhr in Kraft treten:<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Veranstaltungen im Freien (ohne fest zugeordnete Sitzpl\u00e4tze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 500 Personen nur noch mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen zul\u00e4ssig.<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Veranstaltungen in geschlossenen R\u00e4umen (ohne fest zugeordnete Sitzpl\u00e4tze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 75 Personen nur noch mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen zul\u00e4ssig.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 25 Personen nur noch mit bis zu 20 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten\/zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten oder Fl\u00e4chen zul\u00e4ssig.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Gastst\u00e4tten, zum Beispiel Restaurants, Kneipen, Strau\u00dfwirtschaften, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscaf\u00e9s, ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr alkoholhaltige Getr\u00e4nke auszuschenken oder zum Au\u00dferhaus-Verzehr abzugeben.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Gleiches gilt f\u00fcr Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgesch\u00e4fte und Superm\u00e4rkte. Auch diesen ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr alkoholhaltige Getr\u00e4nke zu verkaufen und abzugeben.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Gastronomische Betriebe d\u00fcrfen keine Buffets anbieten.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Die \u00d6ffnungszeiten der gastronomische Einrichtungen werden an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 06.00 bis 23.00 Uhr begrenzt. Der Verzehr von Speisen oder Getr\u00e4nken erfolgt ausschlie\u00dflich an Tischen. Bar- und Thekenbereich k\u00f6nnen f\u00fcr den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getr\u00e4nken ge\u00f6ffnet werden; f\u00fcr den Verbleib von G\u00e4sten sind diese Bereiche jedoch geschlossen. Eine freie Platzwahl durch die G\u00e4ste ist nicht zul\u00e4ssig. An einem Tisch d\u00fcrfen h\u00f6chsten f\u00fcnf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angeh\u00f6rigen zweier Hausst\u00e4nde sitzen.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum darf nur mit maximal 5 Personen oder zwei Hausst\u00e4nden erfolgen.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Sport im Freien ist mit maximal 20 Personen in festen Kleingruppen erlaubt. Kontaktsport sowie Wettkampfsimulationen sind nicht zul\u00e4ssig &#8211; Zuschauer ebenfalls nicht (Ausnahme Profisport). Duschen und nicht r\u00e4umlich getrennte Umkleiden d\u00fcrfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Sportliche Bet\u00e4tigungen im Innenbereich sind nur noch mit max. 5 Personen in festen Kleingruppen erlaubt, kein Kontaktsport, keine Wettkampfsimulation, keine Zuschauer (Ausnahme Profisport). Duschen und nicht r\u00e4umlich getrennte Umkleiden d\u00fcrfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0F\u00fcr Fitnessstudios gilt: Gruppenkurse mit maximal 5 Personen sind zugelassen bei getrennten Duschen und Umkleiden. Tanzsport: Gruppenkurse maximal mit 6 Personen, getrennte Duschen und Umkleiden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Bei der Nutzung von Hallenb\u00e4dern gilt die Personenbegrenzung mit der Ma\u00dfgabe, dass die Zahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt wird. Es gilt f\u00fcr die Betreiber von Hallenb\u00e4dern zur Gew\u00e4hrleistung der Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebots, den Badebetrieb so zu organisieren, dass f\u00fcr Badeg\u00e4ste feste Zeitr\u00e4ume (Zeitslots) zur Verf\u00fcgung stehen. Duschen und nicht r\u00e4umlich getrennte Umkleiden d\u00fcrfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Wellnessangebote \/ Saunabetrieb: \u00a0Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen ist auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcaf\u00e9s und \u00e4hnlichen Einrichtungen: Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen wird auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfl\u00e4che begrenzt. Die \u00d6ffnungszeiten werden auf den Zeitraum von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr beschr\u00e4nkt.<br><br>\u2022 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bordelle und Prostitutionsbetriebe bleiben grunds\u00e4tzlich geschlossen. 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Oktober 2020 ver\u00f6ffentlicht wird und damit ab Dienstag, 13. Oktober 2020 um \u00a00.00 Uhr G\u00fcltigkeit entfaltet.<br><br>Die Ma\u00dfnahmen wurden mit der Corona-Task Force, die auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz den st\u00e4dtischen Verwaltungsstab ber\u00e4t und Empfehlungen ausspricht, abgestimmt und fand deren ausdr\u00fcckliche Zustimmung. Die Task Force setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Mainz, des zust\u00e4ndigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des St\u00e4dtetags Rheinland-Pfalz, der Polizei und tagt unter der Leitung des Pr\u00e4sidenten des Landesamtes f\u00fcr Soziales, Jugend und Versorgung.<br><br>Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Ma\u00dfnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abst\u00e4nden zusammentreten. Seit M\u00e4rz dieses Jahres tagt der Stab regelm\u00e4\u00dfig und trifft sich ein bis dreimal die Woche.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Stadt Mainz <\/p>\n<div class=\"rhein-nach-dem-inhalt\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;text-align: center;\" id=\"rhein-1113958410\" data-cfpa=\"16994\" data-cfpw=\"16994\"><div class=\"rhein-adlabel\">Werbung<\/div><a href=\"https:\/\/www.willius-senzer.de\/\" aria-label=\"selzer\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/rheinhessen-news.de\/news\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/selzer.png\" alt=\"\"  srcset=\"https:\/\/rheinhessen-news.de\/news\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/selzer.png 640w, https:\/\/rheinhessen-news.de\/news\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/selzer-300x82.png 300w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" width=\"640\" height=\"174\"  style=\"opacity: 1 !important;\" \/><\/a><\/div><script type=\"text\/javascript\">;new advadsCfpAd( 16994 );<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mainz (jk) &#8211; In den letzten drei Tagen lag der 7-Tage-Inzidenzwert \u2013 mithin die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche &#8211; in der Landeshauptstadt Mainz bei \u00fcber 50, heute sogar bei 64. Der Verwaltungsstab tagte heute erneut unter der Leitung von Oberb\u00fcrgermeister Michael Ebling und unter Beteiligung des Gesundheitsamtes. 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