Symbolfoto RHN

MAINZ-BINGEN (jk)- Wohnraum und finanzielle Hilfen für geflüchtete Menschen, Spendenaufrufe, Unterstützung für die notleidende Bevölkerung im Kriegsgebiet – um nur einiges zu nennen: Die Invasion in die Ukraine zieht auch eine Menge Aufgaben für die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nach sich. Im Kreishaus hat sich ein Stab unter Vorsitz von Landrätin Dorothea Schäfer gebildet, der diese Aufgaben koordiniert und bearbeitet. Die Mitglieder des Stabes kommen aus vielen Bereichen. Unter anderem sind dies: Controlling, Finanzen, Jugendamt, Soziale Sonderaufgaben, Ausländerbehörde, Gebäudemanagement, Jobcenter, Katastrophenschutz, Gesundheitsamt, Kreisvolkshochschule, Medienbüro.

Eine erste Spende von 500 Litern Desinfektionsmitteln und 30.000 FFP2-Masken ist bereits Anfang dieser Woche in Richtung Ukraine geschickt worden. Jetzt bereitet sich der Landkreis zunächst vor allem darauf vor, geflüchteten Menschen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen und diese zu betreuen: „Bisher ist die Zahl der Kriegsflüchtlinge in unserem Kreis noch niedrig“, sagte die Landrätin. Aber wir müssen davon ausgehen, dass auch bei uns viele Menschen aus dem Kriegsgebiet unterkommen wollen.“ Dorothea Schäfer bittet  deshalb die Bürgerinnen und Bürger, kurzfristig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu melden – entweder bei den jeweiligen Verbandsgemeinden oder beim Kreis direkt. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse ukraine-hilfe@mainz-bingen.de oder telefonisch unter 06132/7873338 melden.

„Die Menschen brauchen gerade vor allem eine Anlaufstelle und ein Dach über dem Kopf“, sagte die Landrätin. Alles Weitere wird sich in den nächsten Tagen finden. EU, Bund, Land und Kommunen arbeiten im Moment an einem Auffangnetz, das am Ende jedem Ukrainer bei entsprechendem Bedarf den Weg zu staatlichen Leistungen für geflüchtete Menschen auch ohne Asylantrag öffnen soll. Wer bereits zumindest vorläufig eine Anlaufstelle im Landkreis gefunden hat, der möge sich bitte beim Einwohnermeldeamt anmelden, weil dies unter anderem Voraussetzung ist, um vom Landkreis im Bedarfsfall Hilfen in Anspruch nehmen zu können.

Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen