Das Modell des „Rheinlaufs“ korrespondiert mit der Fassade der Rheinhessenhalle und umschließt virtuell die gesamte Region. Fotoquelle: VG Monsheim

MONSHEIM (jk) –  Während die Rheinhessenhalle in Monsheim langsam ihrer Vollendung entgegengeht und derzeit die Planung der Außenanlagen läuft, traf auch die Jury im Wettbewerb „Kunst am Bau“ ihre Entscheidung.

Von den fünf Entwürfen, welche zum Auslobungsverfahren eingereicht wurden, fand das Werk „Rheinlauf“ der Kölner Künstlerin Regina Kochs eine breite Zustimmung und wird somit dem Verbandsgemeinderat zur Auftragsvergabe empfohlen.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die „Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten“ steht bei der Rheinhessenhalle ein Betrag von rund 72.000 Euro im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zur Verfügung; davon entfallen 60.000 Euro als Honorar auf das Kunstwerk, welches letztlich realisiert wird.Der Wettbewerb wurde in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, wobei durch die Verbandsgemeinde und den Architekten zunächst die Wettbewerbsaufgabe definiert wurde. Der Schwerpunkt lag auf dem Bezug zur Region: „Die Rheinhessenhalle wird aufgrund ihrer Lage, Größe und Funktionalität in Verbindung mit der Namensgebung zukünftig im gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben der Region Rheinhessen eine zentrale Rolle spielen und eine starke mediale Präsenz erfahren. Daher ist auch ein deutlicher Bezug der an prominenter Stelle platzierten ‚Kunst am Bau‘ zu diesem Thema im Rahmen eines klaren und eingängigen Gesamtkonzepts anzustreben.“

Aus den in einem offenen Verfahren eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Jury unter dem Vorsitz der Monsheimer Kunsthistorikerin Dr. Kerstin Aßmann-Weinlich zunächst fünf Künstlerinnen und Künstler ausgewählt, welche anschließend die Möglichkeit hatten, sich bei einem Kolloquium über die Halle und deren Umfeld zu informieren. Anschließend hatten sie bis Anfang Januar Zeit, den Entwurf eines Kunstwerks als maßstäbliches Modell mit Erläuterungstext zu entwerfen und einzureichen.

Die Jury des Auslobungsverfahrens unter Vorsitz der Künstlerin Katharina Fischborn (Langenlonsheim) und mit den weiteren Preisrichtern Wolf Münninghoff (Künstler aus Zellertal-Harxheim), Oliver Schreiber (Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler), Peter Strobel (Architekt) und Sandra Schlegel (VG-Beigeordnete) entschied sich schließlich mit klarer Mehrheit von 4:1 Stimmen für das Werk „Rheinlauf“ von Regina Kochs.
Der „Rheinlauf“ stellt den rheinhessischen Teil des Flusslaufs zwischen Worms und Bingen dar und impliziert ein Bild der gesamten rheinhessischen Landschaft. Der Teilabschnitt des Rheins umschließt die Region, zeichnet mit seinem Verlauf eine markante Liniengestalt und schafft den Bezug zum Namen der Halle. Die Skulptur „Rheinlauf“ soll einen signifikanten Blickfang am Haupteingang der Halle bilden. Sie besteht aus zwei versetzt zueinander montierten lackierten Stahlblechen, in welche ein LED-Lichtband eingefügt ist, das die Silhouette des Rheins auch bei Dunkelheit klar erkennbar macht. Das Werk wird eine Höhe von 6 Metern und eine Breite von ca. 4 Metern aufweisen.
In ihrer Begründung würdigte die Jury insbesondere, dass die streng gegliederte Architektur durch die graphische Qualität aufgebrochen wird. „Hinzu kommt die Farbe der Skulptur, die mit dem Gebäude korrespondiert, und sich verändert durch künstliches wie auch natürliches Licht. Durch das Tageslicht entsteht im Verlauf eine Schattenzeichnung und ein täglich sich wandelnder Bewegungsradius. Der so durch Licht und Schatten entworfene Raum erzeugt eine Vermittlung zum Gebäude. Diese Vermittlung wird außerdem vor allem durch den Richtungsverweis der Skulptur zum Portal des Gebäudes hin, hervorgerufen.“
VG-Bürgermeister Ralph Bothe und Beigeordneter Michael Röhrenbeck zeigten sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Wettbewerbs und lobten die engagierte Arbeit der Jury-Mitglieder. Ihr Dank galt aber auch der Fachbereichsleiterin Martina Leidinger und Sachbearbeiterin Monika Groß, welche den Wettbewerb intensiv vorbereitet und begleitet haben. Über die Auftragsvergabe entscheidet abschließend der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 2. März 2022.