Fotoquelle: VG Monsheim

VG MONSHEIM – Während die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Monsheim bisher weniger stark von der Corona-Pandemie betroffen waren, als andere Regionen des Landes, steigen nun in der vierten Welle die Infektionszahlen auch hier deutlich an. Offenbar führen die hochansteckende Delta-Variante und die immer noch zu hohe Zahl ungeimpfter Personen zu einer rapiden Ausbreitung des Virus. Neben den Maßnahmen des Landes und des Bundes möchte daher auch die Verbandsgemeinde mit zusätzlichen Test- und Impfangeboten gegensteuern. Dies insbesondere, um durch eine Unterbrechung der Übertragungswege Kindertagesstätten, Schulen und Betriebe soweit wie möglich offen zu halten.

Impfungen sind und bleiben dabei der wichtigste Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Um das Impfangebot der Hausärztinnen und –ärzte zu ergänzen, wird der Impfbus des Landes in diesem Jahr noch zweimal in der VG Monsheim Station machen. Nächster Termin ist Dienstag, 30.11.2021. An diesem Tag steht der Impfbus von 09:00 bis 17:00 Uhr am Corona-Schnelltestzentrum Monsheim in der Wormser Straße 18. Die Impfungen sind ohne Terminvereinbarung möglich. Der Personalausweis ist vorzulegen. Für Wartende stehen die beheizten Räume des Testzentrums zur Verfügung.

Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.

Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung in der Regel fünf Monate zurückliegt, eine kostenlose Auffrischungsimpfung geben lassen. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten ab vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung erhalten.

Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt. Bitte beachten Sie, dass bei der Impfung von Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren das Einverständnis des Impflings sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person nötig ist, die der Impfung (aus Dokumentationsgründen) schriftlich zustimmt und versichert, dass sie hierzu von etwaigen Mitsorgeberechtigten entsprechend ermächtigt ist. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig.

Der Impfbus wird dann voraussichtlich noch einmal am Donnerstag, 23.12.2021 ab 09:00 Uhr in Monsheim halten. Darüber hinaus bemühen sich VG-Bürgermeister Ralph Bothe und die Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp darum, zusätzlich ein regelmäßiges Impfangebot im Schnelltestzentrum zu etablieren. Hierzu laufen die Gespräche mit der Landesregierung.

Seit dem vergangenen Montag ist auch das Schnelltestzentrum Monsheim für kostenlose Bürgertests wieder täglich von Montag bis Samstag von 17:30 bis 19:00 Uhr geöffnet. Bei Bedarf können die Öffnungszeiten kurzfristig ausgeweitet werden.

Um Wartezeiten vor und nach der Testung zu vermeiden ist jetzt eine Registrierung über die Internet-Seite der VG Monsheim www.vg-monsheim.de möglich. Ein Button leitet die Interessenten auf die Seite von „Ticket Regional“ weiter. Hier können die kostenlosen Tickets für ein bestimmtes Zeitfenster reserviert werden. Mit dem Barcode auf dem Mobiltelefon oder einem ausgedruckten Ticket erfolgt dann der Check-In im Schnelltestzentrum. Nach dem Test muss nicht mehr auf das Ergebnis gewartet werden. Dieses wird automatisch innerhalb von ca. 20 Minuten an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Wer nicht die Möglichkeit hat, sich zuvor online anzumelden, kann dennoch ins Testzentrum kommen, muss jedoch mit den bisher üblichen Wartezeiten rechnen.

Bürgermeister Bothe dankte Koordinatorin Astrid Milch und ihrem Team von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus Feuerwehr und VG-Verwaltung für die spontane Bereitschaft, das tägliche Testangebot angesichts der dramatischen Entwicklung der Fallzahlen kurzfristig zu reaktivieren. Das Testangebot besteht zunächst bis zum Jahresende.