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MAINZ (jk)- Ordnungsdezernentin Manuela Matz teilt mit, dass der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst am vergangenen Dienstag und Mittwoch erneut mehrere Gaststättenkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen im Stadtgebiet durchführte, in deren Zuge insgesamt 14 Betriebe aufgesucht wurden.

Hervorzuheben sind dabei zwei Betriebe, bei denen sowohl mehrere Verstöße gegen die 2G/3G Regel, als auch die Pflicht zur Kontakterfassung festgestellt wurden. Der Vollzugsdienst untersagte zunächst deren weiteren Betrieb, um weitere Verstöße zu verhindern und übergab die Fälle an die Gaststättenbehörde zur weiteren Prüfung. In fünf weiteren Fällen verstießen die Betreiber:innen gegen die Pflicht zur Kontakterfassung, in einem Fall wurden Impfzertifikate der Gäste nicht ordnungsgemäß kontrolliert.
Auf die Betreiber:innen der Gaststätten kommen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren mit voraussichtlichen Bußgeldern im vierstelligen Bereich zu.

„Das Ergebnis der Kontrollen, bei denen lediglich bei sechs Betrieben keine Beanstandungen festgestellt wurden, zeigt, dass noch nicht alle Gaststättenbetreiber:innen verstanden haben, welche enorme Bedeutung die konsequente Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen hat. Das Ordnungsamt wird auch weiterhin kontrollieren, damit der Gaststättenbesuch in Mainz auch weiterhin guten Gewissens erfolgen kann“, so Matz.