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MAINZ (jk)- Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen am Freitag, Samstag und Sonntag (13.-15. August) greifen auf der Basis der 24. Corona Bekämpfungs-Landesverordnung (24. CoBeLVO) seit  Dienstag, 17. August – folgende Einschränkungen im Stadtgebiet greifen:

Veranstaltungen
Seit Dienstag sind Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen mit mehr als 350 Zuschauer:innen / Teilnehmer:innen nicht mehr erlaubt (§3, Absatz 5).
Zudem sind Veranstaltungen im Freien nur noch bis zu einer Zahl von 500 Zuschauer:innen oder Teilnehmer:innen (§ 3 Abs. 6, Abs. 7) zulässig.

Maskenpflicht in Schulen
Ergänzend greift die Maskenpflicht im Schulunterricht, was sich aktuell aber aufgrund der noch anhaltenden Sommerferien (Ende 27.08.2021) derzeit nur auf die Sommerklassen auswirkt.