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Alzey-Worms (jk) – Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, werden die derzeit gültigen verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Alzey-Worms nochmals bis zum Ablauf des 25. April verlängert.

Dies regelt die neu erlassene Ergänzungsverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms, die am 19. April in Kraft tritt.

Nachdem die Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms vom 25. März 2021 durch die 2. Ergänzungsverfügung erst kürzlich bis zum 18. April verlängert wurde, ist nun eine weitere Verlängerung der Maßnahmen vorzunehmen. „Aufgrund der Informationen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie haben wir in Anlehnung an die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung die Allgemeinverfügung zunächst bis zum 18. April verlängert. Nachdem das Land aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen und des diffusen Infektionsgeschehens eine Verlängerung bis zum 25. April vorgenommen hat, war es notwendig, die Allgemeinverfügung entsprechend anzupassen“, erklärt Landrat Heiko Sippel. Um die Allgemeinverfügung vorzeitig aufzuheben, müsse die 7-Tages-Inzidenz an mindestens sieben Tagen in Folge unter 100 liegen. Da der Wert im Landkreis Alzey-Worms in den vergangenen Tagen deutlich über 100 lag, sei das Erreichen der 7-Tages-Regel mit Außerkrafttreten der zurzeit geltenden Allgemeinverfügung zum 18. April nicht mehr möglich.

Somit sind unteranderem die nächtliche Ausgangssperre von 21.30 bis 5 Uhr, die grundsätzliche Untersagung von körpernahen Dienstleistungen sowie die Beschränkung im Einzelhandel auf Termin-Shopping für max. einen Hausstand auch in der kommenden Woche weiterhin gültig. Ergänzende Bestimmungen zu den bereits geltenden Schutzmaßnahmen sind nach den Vorgaben des Landes derzeit nicht vorzunehmen.

Wie es nach dem 25. April weitergehen wird, ist bislang noch offen und hängt maßgeblich von den anstehenden Entscheidungen auf Bundesebene ab.

Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms