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ALZEY-WORMS (jk) – Aufgrund des anhaltend diffusen Infektionsgeschehens und der weiterhin hohen Infektionszahlen werden die derzeit gültigen verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Alzey-Worms vorerst bis zum Ablauf des 18. April verlängert. So sieht es Ergänzungsverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms vor, die noch am Freitag veröffentlicht werden soll. 

Somit sind unter anderem die nächtliche Ausgangssperre von 21.30 bis 5 Uhr, die grundsätzliche Untersagung von körpernahen Dienstleistungen sowie die Beschränkung im Einzelhandel auf Termin-Shopping für max. einen Hausstand auch nach dem 11. April, weiterhin gültig. Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, regelt die neue Verfügung nicht nur die Verlängerung der bereits geltenden Bestimmungen, sondern ergänzt diese auch um weitere notwendige Schutzmaßnahmen. Neu ist, dass mit Inkrafttreten der Ergänzungsverfügung ab kommendem Montag , 12. April, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abweichend von der Landesverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) nur als Einzelangebot im Landkreis zulässig sind. Außerdem wird gleichzeitig der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt. Damit folgt der Landkreis den durch das Land Rheinland-Pfalz vorgegebenen Verschärfungen der Muster-Allgemeinverfügung bei einer 7-Tage-Inzindez über 100 pro 100.000 Einwohner. „Während die steigende Verfügbarkeit des Impfstoffes Hoffnung macht und die Zahl der Impfungen auch im Landkreis diese Woche weiter gestiegen ist, ist die nun verkündete Verlängerung der Allgemeinverfügung natürlich eine Enttäuschung für viele Betroffene“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Jung und hofft, dass die Zahlen schnell deutlich sinken werden, um den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine Perspektive für eine dauerhafte Öffnung geben zu können. 

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Alzey-Worms nach Ostern kurzfristig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der 100er-Marke gelegen hatte, war bereits am Donnerstagnachmittag klar, dass die dritte Welle noch nicht überwunden ist. In diesem Zusammenhang weist die Behörde darauf hin, dass eine vorzeitige Lockerung der geltenden Maßnahmenverschärfungen nach den Vorgaben des Landes erst möglich ist, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 100 liegt. 

Wie es im April bzw. nach dem Monat April weitergehen wird, ob Verlängerungen der aktuellen Bestimmungen, Lockerungen oder gar weitere Verschärfungen anstehen, ist bislang noch nicht geklärt. „Nun gilt es die weiteren Entwicklungen des Infektionsgeschehens sowie die für kommende Woche angekündigte Bund-Länder-Konferenz abzuwarten“, so Jung.

Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms