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RHEINLAND-PFALZ (jk) – Rheinland-Pfalz ermöglicht weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 2 eine Corona-Schutzimpfung.

Vom 6. März an können sich vorerkrankte Menschen dieser Priorisierungsgruppe sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren über das Online-Impfportal für Termine registrieren. „Ich freue mich sehr, dass wir nun so zeitnah auch diesen Personengruppen einen Impfschutz anbieten können“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Vorstellung der aktuellen Impfzahlen. „Dies ist nach der Öffnung der Schutzimpfungen für bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 wie Lehrer, Erzieher und Polizisten der nächste große Schritt, die Impfungen weiterhin schnell und verlässlich anzubieten.“

Zu den Erkrankungen mit Priorisierungsfolge zählen beispielsweise Demenz, spezielle Formen der Diabetes, Leberzirrhose sowie andere Leber- oder Nierenerkrankungen. Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen gemäß den Vorgaben der Impfverordnung des Bundes eine ärztliche Bescheinigung. Für Kontaktpersonen hingegen stellt das Land einen Vordruck zur Verfügung. Dieser ist dann von der Kontaktperson und der gepflegten oder schwangeren Person zu unterschreiben. Gegebenenfalls muss dies durch Dokumente wie beispielsweise einer Kopie des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung ergänzt werden.

Insgesamt bleibt Rheinland-Pfalz mit seinen Impfungen in der Spitzengruppe der Bundesländer. Stand 1. März wurden 359.102 Impfungen verabreicht, davon 218.951 Erst- und 140.151 Zweitimpfungen. Damit haben mehr als 5 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zumindest die Erstimpfung erhalten. In der Gruppe der mit Erst- und Zweitdosis bereits vollständig geimpften Menschen ist Rheinland-Pfalz mit einer Quote von 3,4 Prozent weiterhin bundesweit führend.

Seit vergangenem Wochenende können sich im Land auch bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 für ihre Corona-Schutzimpfungen registrieren lassen. Davon haben bisher alleine in der Gruppe der priorisierten Lehrer, Erzieher und Beschäftigten in Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagespflege mehr als 44.000 Menschen Gebrauch gemacht. Von ihnen haben bereits 20.000 einen Termin bis zum 13. März erhalten. Die ersten Impfungen haben schon gestern stattgefunden. Auch aufgrund dieser neuen Impfgruppen gelinge es Rheinland-Pfalz sehr gut, den zugelieferten Impfstoff auch von AstraZeneca schnell und verlässlich zu verimpfen, so die Ministerin. „Wir haben in Rheinland-Pfalz keinen ungenutzten Überschuss an AstraZeneca. Jede Dosis des bisher gelieferten Impfstoffs ist mit einer konkreten Planung für die kommenden beiden Wochen belegt“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Ministerin wiederholte in diesem Kontext ihre Terminzusage an die Gruppe der über 70-Jährigen im Land. „Unsere Planung sieht vor, dass diese Gruppe ab Mitte März die Möglichkeit zu einer Terminregistrierung erhält. Dabei ist weiterhin die gelieferte Menge des Biontech-Impfstoffs der limitierende Faktor“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wenn die Ständige Impfkommission allerdings entscheidet, AstraZeneca auch für Menschen über 65 freizugeben, kann auch schon früher und schneller geimpft werden.“ Sollte eine solche Zulassung erfolgen, werden alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer von 70 bis 79 unverzüglich per Brief über die Registrierungsmöglichkeit informiert.

Im Anschluss gab Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm einen Ausblick auf die Impfungen in dieser und der kommenden Woche. „Unsere Planungen sehen vor, dass wir alleine diese Woche mehr als 65.500 Erstimpfungen durchführen können. In der kommenden Woche wollen wir diese Zahl dann sogar auf mehr als 70.000 steigern.“ So sich die gelieferte Impfstoffmenge in den kommenden Wochen erhöhe, steige auch die Zahl der Impfungen im Land parallel an.

Hintergrund:

Gelistet sind in der Priogruppe 2 Personen mit folgenden Vorerkrankungen:

·           Demenz

·           psychiatrische Erkrankung

·           Organtransplantation

·           Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder

Behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt

·           interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder andere, ähnlich schwer chronische Lungenerkrankung

·           Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5%)

·           Adipositas (Body-Mass-Index über 40)

·           Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankung

·           Chronische Nierenerkrankung

·           Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.