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Worms (sm)- Das Wormser Klinikum nimmt zum 10. Dezember 2020 seinen Betrieb als Corona-Testzentrum für Abstriche von asymptomatischen „anspruchsberechtigten Personen“ auf.

Testung von Personen ohne Krankheitsanzeichen
Asymptomatisch bedeutet, dass die zu testenden Personen keinerlei Krankheitsanzeichen – etwa Husten oder Halsschmerzen – aufweisen dürfen. Hierunter fallen beispielsweise Kontaktpersonen ohne jegliche Krankheitssymptome. Patientinnen und Patienten mit Erkältungskrankheiten und Atemwegsinfektionen müssen sich zwecks einer Corona-Testung nach wie vor an ihren Hausarzt wenden.

Ein Abstrich im Testzentrum kann ausschließlich nach Terminvereinbarung über testzentrum@klinikum-worms.de erfolgen. Das Testzentrum, das getrennt vom übrigen Klinikgebäude in der Untersuchungs- und Diagnostikeinheit neben dem Haupteingang untergebracht ist, ist Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. Sonntags können sich Berechtigte von 8:00 bis 11:00 Uhr abstreichen lassen.

Wichtig: Wer sich testen lassen will, benötigt einen Nachweis über den Anspruch des Abstrichs.Dies kann beispielsweise ein Quarantänebescheid, ein offizielles Schreiben z.B. vom behandelnden Arzt bzw. Gesundheitsamt oder eine rote Meldung der Corona-Warn-App sein. Dieser Nachweis sollte bestenfalls bereits bei der Terminanfrage per E-Mail beigefügt sein. Bei Personen ohne Terminvereinbarung bzw. fehlendem Nachweis kann kein Abstrich erfolgen.

Ansprechpartner zu Corona-Testungen für Personen mit Erkrankungssymptomen bleibt weiterhin der Hausarzt bzw. der Ärztliche Bereitschaftsdienst.

Weitere Informationen zum Thema „Abstrichs-Anspruch“ stehen auf der Website des Klinikums unter www.klinikum-worms.de zur Verfügung.

(Quelle: Stadtverwaltung Worms)