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Ingelheim (sm)- Der Deutsche Städtetag teilt zu Rückerstattungen von GEMA-Gebühren Folgendes mit:

“Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat darüber informiert, dass für Betriebsschließungen während des November-/Dezember-Lockdowns und ggf. darüber hinaus keine GEMAGebühren für abgeschlossene und noch laufende Nutzungsverträge gezahlt werden müssen. Nach Aussage der GEMA haben alle Musiknutzer erneut die Möglichkeit, für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurückzubekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten.

Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließzeiten angeben. Dies sollte sinnvollerweise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA Homepage sein Profil angelegt hat (www.gema.de/portal). Weitere Informationen zu GEMAGutschriften hat die GEMA unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt:

https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/

(Quelle: Stadtverwaltung Ingelheim)