In diesem Bereich gilt ab sofort in der Zeit von 11 bis 21 Uhr eine generelle Maskenpflicht, also auch im Freien. (Foto: Stadtverwaltung Worms)

Worms (sm)- Mit der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung treten die darin enthaltenen Regelungen in Kraft. Unter anderem gilt nun eine Maskenpflicht in der Innenstadt.

Zusätzliche Auflagen in mehreren Bereichen
Wie bereits gestern angekündigt, hat die Stadt Worms in Abstimmung mit dem Land eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die nun in ihrer endgültigen Fassung vorliegt und bekannt gemacht ist. Die Verwaltung bittet deshalb alle Bürger um Beachtung der neuen Regelungen.

Diese umfassen:

  • eine generelle Maskenpflicht in dem unten abgebildeten Bereich
  • eine Maskenpflicht an Schulen, auch im Unterricht
  • eine Beschränkung des Aufenthalts im offenen Raum
  • ein Abgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr
  • zusätzliche Auflagen für die Gastronomie/Hotellerie
  • zusätzliche Auflagen für den Sport im Außenbereich
  • zusätzliche Auflagen für den Sport im Innenbereich
  • ein Verbot von Messen und Märkten (außer Wochenmarkt)
  • zusätzliche Auflagen für Veranstaltungen

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Sonderamtsblatt zur Allgemeinverfügung der Stadt Worms.

(Quelle: Stadtverwaltung Worms)