Symbolfoto Corona-Virus

Worms (sm)- Am Wochenende rutschte die Stadt Worms vom gelben direkt in den roten Bereich: Die Corona-Maßnahmen müssen deshalb wieder verschärft werden.

Grundlage Corona-Warn- und Aktionsplan des Landes

Aufgrund eines sprunghaft angestiegenen Inzidenzwertes von inzwischen 52,7 (vgl. Landesuntersuchungsamt, Stand heute, 14.05 Uhr) muss die Stadt Worms gemäß dem so genannten Corona-Warn- und Aktionsplan des Landes Maßnahmen ergreifen. Über das vergangene Wochenende war die Stadt mit einem Inzidenzwert von 50,3 vom gelben in den roten Bereich gerutscht. Die Verwaltung wird deshalb eine Allgemeinverfügung mit entsprechenden Maßnahmen erlassen, die voraussichtlich am 1.11. in Kraft tritt. Bevor die Allgemeinverfügung erlassen wird, müssen jedoch noch einige Detailfragen in der morgigen Task-Force-Telefonkonferenz mit dem Land abgestimmt werden.
Fest steht bereits jetzt, dass die Kontaktbeschränkungen wieder ausgeweitet werden müssen. Der Warn- und Aktionsplan sieht für die Stufe Rot vor, dass sich nur noch fünf Personen aus unterschiedlichen oder Personen aus höchstens zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Einschränkungen für Handel und Gastronomie

Des weiteren wird nun – nach Rücksprache mit dem Land – die Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in der Innenstadt eingeführt. Sie soll sich an der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht orientieren, die die Stadt bereits für das schließlich doch abgesagte Mantelsonntag-Wochenende vorbereitet hatte. Auch im Handel und in der Gastronomie wird es wieder stärkere Einschränkungen geben. Im Handel könnte laut Aktionsplan des Landes der Zugang zu Ladenflächen auf eine Person je 20  reduziert werden. „Besonders wichtig ist uns auch, die Einzelhändler nochmals dafür zu sensibilisieren, die bereits bestehenden Hygienekonzepte auch strikt einzuhalten“, betont der zuständige Bürgermeister, Hans-Joachim Kosubek. In der Gastronomie ist eine Sperrstunde ab 23 Uhr vorgesehen, außerdem sollen die Thekenbereiche wieder für Gäste geschlossen werden. Auch eine Außenabgabe von Alkohol nach 23 Uhr soll nicht mehr möglich sein.

In Gebetsstätten wie Kirchen, Synagoge und Moscheen wird mit der geplanten Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht auch am Platz eingeführt.

Aufsichtsbehörde muss über Maßnahmen an Schulen entscheiden

Was die Schulen betrifft, so hat sich das Land bereits darauf verständigt, dass hier die zuständige Aufsichtsbehörde und die Gesundheitsämter für eventuell notwendige Maßnahmen verantwortlich zeichnen. Laut Aussage des Gesundheitsamtes Alzey-Worms würden die bestehenden Hygienekonzepte an den Schulen bisher gut greifen. Wie sich die Situation dort nach den eben zu Ende gegangenen Herbstferien entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Bisher seien unter den neu infizierten Patienten in Worms jedoch nur zwei Reiserückkehrer (keine Schüler), berichtet das Gesundheitsamt.

Auch in den städtischen Bildungseinrichtungen – der Volkshochschule und der Musikschule – sollen die bestehenden Regelungen zunächst beibehalten werden. Hier greifen die Hygienekonzepte bisher ebenfalls gut. Dennoch kann beispielsweise eine Maskenpflicht im Unterricht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen werden.

In den Kitas soll, wenn möglich, die Gruppendurchmischung weiter ausgesetzt werden, um die Schließung kompletter Einrichtungen zu vermeiden.

Insbesondere im Bereich Sport sind noch einige Fragen offen, die nun mit dem Land erörtert werden müssen. Dies betrifft unter anderem den Fußballspielbetrieb, aber auch andere kontaktintensive Sportarten.

„Wir werden aus der heutigen Stabssitzung alle noch offenen Fragen mitnehmen und in der Task Force mit dem Land beraten. Erst dann können wir eine dezidierte Allgemeinverfügung erstellen“, informiert Oberbürgermeister Adolf Kessel, der die Stadt gemeinsam mit Stabsleiterin Angelika Zezyk in der Task Force vertreten wird.

Für Bürger, die Anliegen in den städtischen Verwaltungsgebäuden erledigen müssen, gilt weiterhin: Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es gibt entsprechende Einlasskontrollen. Bürger sollten ihre Anliegen wieder verstärkt per E-Mail an die Verwaltung richten. Gute Nachrichten gibt es aus dem Bürgerservice: Neben Kfz-An- und Ummeldungen können nun auch Anwohner-Parkausweise online beantragt werden.

(Quelle: Stadtverwaltung Worms)