Foto: Stadt Ingelheim/rs

Ingelheim (sm)- Für Trauernde ist die Corona-Pandemie keine leichte Zeit. Zusätzlich zur Trauer um die Verstorbenen sind auf den Friedhöfen der Stadt Ingelheim Hygieneregeln während der Trauerfeiern einzuhalten. So ist die zeitgleiche Anwesenheit der Trauergäste in der Aussegnungshalle auf eine maximale Personenanzahl begrenzt, die sich aus der Fläche der jeweiligen Trauerhalle und der nötigen Flächen für Pfarrer und Aufstellung des Sarges berechnet.

Die Anmeldung der teilnehmenden Trauergäste ist über eine Liste im Vorfeld über das Bestattungsinstitut erforderlich. In der Liste werden Name, Anschrift und Telefonnummer oder E-Mailadresse des Besuchers erfasst. Die Liste wird dem Friedhofs- und Bestattungswesen am Tage der Trauerfeier übergeben. Nach vier Wochen wird die Liste vernichtet.

Sollte am Tage der Trauerfeier noch Platz in der Trauerhalle vorhanden sein können Trauergäste, die nicht auf der Liste stehen nachrücken. Für diesen Fall werden die Kontaktdaten über einen Erfassungsbogen vor Ort erfasst und ebenfalls nach vier Wochen vernichtet.

Sowohl vor als auch in der Trauerhalle ist bis zum Erreichen des Sitzplatzes ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden. „Es tut uns wirklich sehr leid, diese Maßnahmen treffen zu müssen, aber die Gesundheit unserer Bürger steht für uns an vorderster Stelle“ erläutert die zuständige Dezernentin Dr. Christiane Döll.

(Quelle: Stadtverwaltung Ingelheim)