Trotz Covid-19: Für viele Deutsche ist Sommerzeit gleich Urlaubszeit

Alzey-Worms (jk)- Sommerzeit ist Urlaubszeit.

Wenn auch für viele Urlauberinnen und Urlauber die geplante Fernreise aufgrund teilweise gestrichener Flüge, Hotelschließungen oder sonstiger Hindernisse ausfallen musste, ist mit derzeit rückläufigem Infektionsgeschehen in Deutschland wieder eine steigende Reisebereitschaft in das europäische In- und Ausland zu erkennen. Entsprechend der derzeit gültigen Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz haben Rück- und Einreisende, die aus sogenannten Risikogebieten (z.B. Luxemburg, Türkei, Ägypten) in das Bundesland einreisen, besondere Regeln zu beachten, wie das Gesundheitsamt Alzey-Worms mitteilt.

Demnach sind Personen, die sich vor Einreise in das Bundesland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Absonderungspflicht gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Tag der Einreise. Außerdem sind die Betroffenen dazu angehalten, den Umstand unmittelbar bei der zuständigen Infektionsschutzbehörde (Gesundheitsamt) zu melden. Bei Auftreten von Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, ist das Gesundheitsamt entsprechend zu informieren.

„Wir möchten die Urlaubszeit zum Anlass nehmen, Reisende nochmals dahingehend zu sensibilisieren, sich tagesaktuell über Entwicklungen des Infektionsrisikos zu informieren“, appelliert Landrat Heiko Sippel und ergänzt, dass es der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger bedürfe, um einer möglichen zweiten Welle vorbeugen zu können. In welchen Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus besteht, teilt das Robert-Koch-Institut (RKI) öffentlich mit. Demzufolge fallen derzeit auch beliebte Reiseziele der Deutschen, wie beispielsweise Ägypten und die Türkei, unter die sogenannten Risikogebiete.

Ausgenommen von der Absonderungs- und Meldepflicht sind nach der Corona-Bekämpfungsverordnung unter anderem Personen, die auf der Durchreise sind und auf unmittelbarem Weg das Land verlassen sowie Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen zwecks Ausübung des Berufes aus Risikogebieten in das Bundesland Rheinland-Pfalz einreisen. Die Quarantänepflicht gilt zudem nicht für Menschen mit ärztlichem Zeugnis, das in deutscher oder englischer Sprache Auskunft darüber gibt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Das Attest muss sich auf eine molekularbiologische Untersuchung (sog. PCR/ Abstrichtest) stützen, der höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Rheinland-Pfalz vorgenommen wurde. Die Betroffenen sind dazu angehalten, das ärztliche Zeugnis für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise aufzubewahren.

Meldungen von Ein- und Rückreisenden aus Risikogebieten in den Landkreis Alzey-Worms und die Stadt Worms nimmt das Gesundheitsamt während der Sprechzeiten über die Hotline (06731) 408-7039 oder per E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de entgegen. Weitere Informationen zum Thema sind der derzeit geltenden Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu entnehmen.

(Quelle: KV Alzey-Worms)