Symbolfoto Rollstuhl (Foto: pixabay/RHN)

ÜBERREGIONAL (red) – Die Abschaffung der 24-Stunden-Regelung beim Verlassen von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist eine große Erleichterung für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörige“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch nach einer Gesprächsrunde mit Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen. Mit Änderung der Landesverordnung über die Neu- und Wiederaufnahme von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen vom 12. Juni 2020 wurde geregelt, dass die Quarantäne entfällt, wenn Menschen mit Behinderungen nach einer Abwesenheit bei Angehörigen oder Freunden von mehr als 24 Stunden in ihre Wohneinrichtung zurückkehren.

„Jetzt sind mehrtägige Besuche, Urlaubsfahrten und die Rückkehr aus Familienaufenthalten während der Corona-Phase wieder möglich, ohne dass Quarantänemaßnahmen in den Einrichtungen durchgeführt werden müssen. Wichtig ist, dass diese Regelungen von den Einrichtungen vor Ort umgesetzt werden“, betonte der Landesbeauftragte Matthias Rösch. In Eingaben an den Landesbeauftragten und Rückmeldungen der Gesprächsrunde wurde häufig berichtet, dass bereits bestehende Möglichkeiten zur Gestaltung von Besuchsrechten und Aufenthalten außerhalb der Einrichtungen von den verantwortlichen Trägern nicht angewendet werden.

„Hier sind die Träger der Einrichtungen in der Verantwortung, die aktuellen Verbesserungen bei den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohner umzusetzen sowie Schutzkonzepte wie Hygienemaßnahmen, Dokumentation von Kontakten und beim Personaleinsatz zu gewährleisten“, so das Fazit von Rösch aus dem Gespräch mit den Interessenvertretungen.

Der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch lädt regelmäßig die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen aus Bewohnerbeiräten, Werkstatträten der Werkstätten für behinderte Menschen, Selbsthilfe und Teilhabeberatung gemeinsam mit der Fachabteilung im Sozialministerium zu Gesprächen über die Situation von Menschen mit Behinderung und die Maßnahmen des Landes während der Corona-Krise ein.

„In diesem Zusammenhang empfehle ich die Nutzung der Corona-App sehr. Die App ist für uns Menschen mit Behinderungen, für Angehörige sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen eine wichtige Präventionsmaßnahme, um eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus einzugrenzen und unsere Gesundheit zu schützen“ appellierte der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch. (Quelle: Ministerium für Soziales, RLP)