Mund-Nasen-Schutz (Symbolfoto: pixabay/RHN)

MAINZ-BINGEN (red) – Seit Ende April besteht in Rheinland-Pfalz die Pflicht, im Supermarkt und anderen Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht wurde durch das Land erlassen, dient dem Schutze aller und funktioniert nach dem Motto: „Ich schütze dich und du schützt mich.“ Jedoch gibt es Ausnahmen, wenn diese medizinisch begründet und ärztlich bescheinigt sind.

Es gibt Menschen, die aus guten Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können: Für Menschen, die beispielsweise an einer Lungenerkrankung leiden ist es nur schwer möglich, durch eine Maske zu atmen. Auch Menschen mit bestimmten Traumatisierungen sind von der Maskenpflicht ausgenommen, um nicht durch den Zwang, diese zu tragen, retraumatisiert zu werden. Eine solche Maskenpflicht setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus. „Auch in der Krise sollten wir weiterhin solidarisch und verständnisvoll miteinander umgehen“, so die Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham. Jemand, der an Orten, an denen Maskenpflicht herrsche, keine Maske trage, widersetze sich nicht unbedingt den Regeln, sondern sei aus gesundheitlichen Gründen davon ausgenommen. „Hier gilt es, Fingerspitzengefühl zu zeigen und hilfsbereit zu sein“, so Ursula Hartmann-Graham.

Das Tragen der Masken ist nötig und trägt enorm dazu bei, die Corona-Pandemie in Schach zu halten. Dennoch ist es wichtig für Menschen, die durch das Tragen der Masken stark beeinträchtigt sind, Verständnis aufzubringen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Menschen mit eingeschränktem Gehör. Masken machen es für sie schwierig, Lippen zu lesen oder Gestik und Mimik in Gesichtern erkennen zu können. Dies sind nur einige Momente des Alltags, in denen es gilt besondere Rücksicht zu nehmen. Das Land Rheinland-Pfalz weist darauf mit einer entsprechenden Pressemitteilung detaillierter hin und wirbt ebenfalls für gegenseitiges Verständnis und einen respektvollen Umgang:https://bit.ly/2UxjMpA.

(Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)