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Mainz-Oberstadt (jk)– Der Polizei wurden am Dienstagnachmittag gegen 16.40 Uhr zwei Jugendliche gemeldet, die sich in der Generaloberst-Beck-Straße an Fahrrädern der MVG „zu schaffen“ machen.

Sie würden die Fahrräder so verbiegen, dass die Räder aus der Andockgabel zu brechen. Es sah so aus als wollten sie die Räder so stehlen. Beim Eintreffen der Funkstreife des Altstadtreviers ergreifen zwei Jugendliche sofort die Flucht und werden auch nicht mehr eingeholt. Im unmittelbaren Nahbereich können aber zwei weitere Jugendliche gestellt werden. Einer gibt auf Vorhalt an, dass er „Schmiere“ gestanden habe. Der andere Jugendliche erklärt, dass er lediglich aus Angst weggerannt sei. Von einem Fahrraddiebstahl habe er gar nichts mitbekommen. Ein MVG Fahrrad wird im Gebüsch in der Nähe der Station mit gebrochener Andock-Feder gefunden. Ein weiteres wurde an der Andock-Feder beschädigt, befindet sich aber noch in der Station.

Die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen werden verständigt. Weitere Ermittlungen folgen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass alleine das unberechtigte Nutzen/Gebrauchen eines Fahrrades auch ohne dass es beispielsweise aus einer Sicherung gebrochen wird oder der unberechtigte Fahrer das Rad stehlen möchte, bereits eine Straftat darstellt. § 248 b StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs – spricht von „Kraftfahrzeug“ und „Fahrrad“. Bereits der Versuch ist unter Strafe gestellt. Als Strafandrohung ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre im Gesetz benannt.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden. (Quelle: Polizeipräsidium Mainz)