Symbolfoto Flugzeug (RHN)

NIEDER-OLM (red.) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH) in Kassel hat in seinem Urteil vergangene Woche die Klage gegen die Südumfliegung abgewiesen. Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

Bedauerlicherweise spielten die Belange von Rheinhessen in der mündlichen Verhandlung und in dem Urteil keinerlei Rolle. Die von den Klägern vorgelegte Alternativroute ist leider schon in der ersten Kurve nach dem Start gescheitert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Deutschen Flugsicherung (DFS), dass eine vorgeschlagene engere Kurvenführung nach Süden zu Einschränkungen bei der Kapazität für den Flughafen führen könnte. Die DFS bezifferte die zusätzliche Zeitverzögern für den nächsten Start auf der Startbahn West mit sieben Sekunden nach einem Abflug auf der Südumfliegung. Insgesamt könnte die Kapazität des Frankfurter Flughafens um zwei bis vier Flugbewegungen pro Stunde sinken. Das war für das Gericht schon zu viel.

Allerdings stellte der Hess. VGH fest, dass es keinen unabhängigen Flugbetrieb von Südumfliegung und Startbahn West geben kann. Voraussetzung für die Genehmigung der Südumfliegung sei eine Kapazität von 98 Flugbewegung pro Stunde. „Durch diese beiden gerichtlichen Feststellungen besteht für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm die kleine Hoffnung, dass der Flugbetrieb auf der Südumfliegung nicht in dem Maß zunehmen kann, wie im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau ursprünglich vorgesehen“, analysiert der Fluglärmbeauftragte der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Bernd-Olaf Hagedorn, der die VG vor dem Hess. VGH vertreten hat.

Für Bürgermeister Ralph Spiegler und die 1. Beigeordnete Doris Leininger-Rill ist das ein schwacher Trost: „Die kleine Wachstumsbremse kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Fluglärm über der Verbandsgemeinde viel zu hoch ist.“

Der Anwalt der Kläger, Bernhard Schmitz, geht davon aus, dass die schriftliche Urteilsbegründung in zwei oder drei Monaten vorliegen wird. Danach werden die Kläger beraten, wie mit dem Urteil umgegangen wird.